Berlin/Dortmund, 05.07.2024. Gemeinsam mit seinem Fachverband SkF begrüßt der DCV die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Das bestehende Konzept soll mit dem Gesetz zur Gehsteigbelästigung erweitert werden, das heute im Bundestag beschlossen wird.
Kein Spießrutenlauf für schwangere Frauen in Konfliktsituationen
"Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf", sagt Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren. "Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch," so Welskop-Deffaa.
Frauen erleben Beratung hilfreich
Denn nur aufgrund der Beratungspflicht finden viele Frauen in Konfliktsituationen den Weg in eine Beratung, die sie dann in aller Regel als hilfreich erleben. "Eine ergebnisoffene und an der Situation der Frau orientierte Beratung stärkt Frauen, in der Ausnahmesituation des Schwangerschaftskonflikts eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen," hält Yvonne Fritz, SkF Gesamtverein fest. Durch die gesetzliche verankerte Beratungspflicht kann eine flächendeckende Versorgung von Beratungsstellen für Frauen garantiert werden. Sie aufzuheben stellt für SkF und DCV keine Lösung dar.
06.06.2024. Gemeinsam mit 34 weiteren Unterzeichner:innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordert der SkF die Bundesregierung auf, endlich die angekündigte Familienstartzeit auf den Weg zu bringen.
35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft - vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb - fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!" Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.
"Wenn Väter gemeinsam mit den Müttern nach der Geburt intensiv die ersten Tage mit dem Säugling erleben und beide gemeinsam den Säugling betreuen können, stärkt das den Familienzusammenhalt und die Chancen auf eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit auch für die kommende Zeit", so Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtverein e.V.
Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: "Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber:innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen."
In den Reihen der Unterstützer:innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.
Im Offenen Brief heißt es außerdem: "Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern."
Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.
Link zum Offenen Brief: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Familienstartzeit_final.pdf
Zitatensammlung der Unterstützer:innen: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Zitatensammlung-Offener-Brief-Familienstartzeit.pdf
Share-Pic zur Aktion: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Sharepic_Familienstartzeit.png
Liste der Unterzeichnenden:
Zukunftsforum Familie e. V. , Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. , SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH , AWO
Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland,
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und
Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co.
KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG,
Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken -
Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA,
Henkel AG & Co. KGaA, Kath.
Bundesarbeitsgemeinschaft - familienbildung deutschland, Katholischer
Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen
"Gute Hoffnung leben", Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V.,
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen
Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband
Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs,
VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V.,
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.,
Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau -
Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren
Berlin, 22.05.2024. Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört. Sie fordern Arbeitgeber:innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten.
Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: "Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit - sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen."
Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung: schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.
"Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber:innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen." Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner:innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.
Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit
Dortmund, 30.04.2024. Seit zehn Jahren bietet eine sogenannte vertrauliche Geburt schwangeren Frauen, die sich in einer aussichtlosen Notsituation sehen, die Möglichkeit einer medizinisch begleiteten Geburt, ohne in der Klinik ihren Namen nennen zu müssen.
Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
(SkF) hatte sich intensiv für diese rechtssichere Regelung eingesetzt,
um Frauen in extremen Krisenlagen, die ihre Schwangerschaft und die
Geburt vor ihrem Umfeld verheimlichen, zu helfen und gleichzeitig die
Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern. In einem
geschützten Verfahren erhalten Frauen niedrigschwellige Unterstützung in
ihrer individuellen Lebenssituation.
Aus Sicht des SkF
zeigen die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre, dass sich die
vertrauliche Geburt bewährt hat, auch, weil sie den Zugang in eine
Beratung ebnet. Die Hilfen und Informationen, die die Frauen hier
erhalten, haben in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass sich die
Frauen für einen anderen Weg als den einer anonymen Abgabe des Kindes
entschieden haben. So haben manche Frauen ihr Kind zur Adoption
freigegeben oder es in eine Pflegefamilie gegeben. Manche Frauen haben
sich auch dafür entschieden, das Kind bei sich aufwachsen zu lassen.
Anlässlich des zehnjährigen Inkrafttretens des Gesetzes hat der SkF im
April zu einer interdisziplinären Fachtagung eingeladen und gefragt: Was
brauchen Frauen in solch einer schwierigen Situation, was aufnehmende
Eltern und was die betroffenen Kinder?
Deutlich wurde, dass gute Netzwerke von zentraler Bedeutung für einen
gelingenden Ablauf in solch einer extremen Krisensituation sind. Zu
diesem Netzwerk gehört auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not", das
unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr in 19 Sprachen
erreichbar ist.
Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die Entscheidung von Frauen,
ihr Kind auszutragen, es aber nicht selbst großziehen zu wollen,
gesellschaftlich mehr anerkannt werden müsste. So sollten bei einer
Adoption nicht nur die aufnehmenden Eltern, sondern auch die abgebenden
Frauen gewürdigt werden. Das könnte auch dazu beitragen, dass manche
ungeplant und ungewollt schwangere Frau ihre Schwangerschaft nicht aus
Angst vor Stigmatisierung geheim hält und so sich und auch das Kind
gefährdet.
Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches appelliert der SkF an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.
Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" appelliert der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen: "Wir brauchen deutlich mehr Tempo zur finanziellen Absicherung von Frauenhäusern und weiteren Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass täglich gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder keinen Platz in einem Frauenhaus oder keine erreichbare Beratungsstelle finden oder sich sogar für den Schutz vor weiterer Misshandlung an den Kosten beteiligen müssen" kritisiert Yvonne Fritz, SkF Vorständin.
Der SkF fordert eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Es gilt, rechtliche Ansprüche zu schaffen, die Schutz und Beratung unabhängig vom Wohnort und länderübergreifend garantieren.
"Der SkF engagiert sich seit Jahrzehnten nachhaltig und an vielen Orten für Frauen und Kinder in Notsituationen" so Fritz weiter. "Es darf aber nicht sein, dass der Staat seiner finanziellen Verantwortung für den Bestand der Einrichtungen des Hilfesystems nicht nachkommt. Mit der Folge, dass betroffenen Frauen Schutz und Beratung vorenthalten werden. Die Frauenhausfinanzierung ist vielerorts prekär und damit der Schutzauftrag gefährdet. Deutschland braucht endlich ein verlässlich finanziertes und leicht zugängliches Hilfesystem, damit Frauen und ihre Kinder eine Chance haben, ein Leben ohne Gewalt und Angst führen zu können."
Berlin, 28.03.2024. Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind unzureichend, mahnen die 31 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört.
Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
"Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellenUnterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern", fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.
Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte
Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter
Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion
der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer
sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.
Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die
Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von
einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur
begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der
Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor
allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des
Gender Care Gap bei.
Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit
Dortmund, 07.03.2024. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) dringend die Förderung und den Erhalt offener Treffpunkte und Begegnungsräume für Jugendliche, Familien und Frauen an.
Wenn in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Projekten und offenen
Treffpunkten Vielfalt und unterschiedliche Meinungen erlebt werden
können, ist politische Meinungsbildung möglich - eine zentrale
Voraussetzung für eine starke Demokratie.
"Der SkF bietet
bundesweit an vielen Orten Frauen, Kindern, Jugendlichen und ihren
Eltern unabhängig von der Herkunft und der Lebenssituation Räume, in
denen Begegnung, Bildung und Beratung erlebt und erfahrbar werden",
macht Yvonne Fritz, SkF-Vorständin, deutlich. "Diese Möglichkeiten der
Begegnung tragen dazu bei, Vereinzelung und Isolation zu verhindern,
stärken Frauen und setzen sichtbare Zeichen gegen Ausgrenzung und
Rassismus." Solche Begegnungsräume zu erhalten und nachhaltig zu
fördern, ist daher dringend geboten.
Wenn Frauen Orte haben, an denen sie sich über ihre alltäglichen Sorgen
austauschen und Machtverhältnisse und Hindernisse in ihrem Leben
benennen können, wird das Private politisch. So wird der Weg zu Partizipation und politischer Teilhabe geebnet.
Berlin, 15.12.2023. Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.
Berlin, 15.12.2023. Sorgearbeit fair zu teilen steht in
Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das
Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an
geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten
Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor
Trennung oder Scheidung berücksichtigen. "Die von Bundesjustizminister
Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im
Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die
Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie
das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen", so die Bewertung der
Bündnismitglieder.
Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach
wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung
eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells
mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere
familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit
erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten
der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor
allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche
Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher
angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die
Bündnismitglieder.
Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene
Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor
Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw.
zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare
Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. "Die Förderung der
partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor
Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren
kann."
Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den
Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des
Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: "Alles andere hätte
erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre
Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu
verschärfen."
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen
zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X : @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen.
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF
Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen,
die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr
zurechtkommen. Besonders betroffen sind Familien mit geringen
Erwerbseinkommen und im SGB II -Bezug,
ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und
Geflüchtete. "Diese Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, durch die
sozialen Netze zu fallen und nicht mehr Teil unserer Gesellschaft zu
sein. Das gefährdet den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem
Land", warnt Renate Jachmann-Willmer, SkF Vorstand.
Die Alltagssorgen vieler Menschen kennt Gabriele Andresen aus der
Allgemeinen Sozialberatung und Wohnungsnotfallhilfe des SkF Ibbenbüren:
"Die Zahl der Kund:innen unserer Tafel wächst. Alle leiden unter den
gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Schlimm ist es für Eltern,
jetzt zu Weihnachten kaum die Wünsche ihrer Kinder erfüllen zu können."
Viele fühlten sich von den Jobcentern allein gelassen, "wenn es darum
geht, ihnen zustehende Leistungen z.B. für Kinder mit besonderem Bedarf geltend zu machen", so Andresen.
Bei allen notwendigen Spardebatten dürfe nicht vergessen werden, dass es
für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend ist, allen Kindern
und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und soziale
Teilhabe zu ermöglichen. "Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch
notfallmäßig gehandelt werden kann und bei präventiven Maßnahmen wie
beispielsweise ambulanten Erziehungshilfen, der offenen Kinder- und
Jugendarbeit, Familienbildung und Familienberatung gespart wird, dann
verlieren wir noch mehr Kinder und Jugendliche", ergänzt Heike Sienel,
Geschäftsführerin des SkF Frankfurt.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas
fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr
Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich
Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen
können und Angebote für sie bereitstehen, die nichts kosten.
Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF und SKM
unter dem Motto Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt?
bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im
öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.
"Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird,
werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen.
Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem
Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob
Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen
für alle zugänglich sind", erläutert SkF- Vorstand Renate
Jachmann-Willmer die von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und
SKM Bundesverband erhobene Forderung.
Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote
sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
"Bürger:innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und
Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden", fordert
SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit. "Sogenannte defensive
Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll;
unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger
Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht
passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im
öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen", erläutert
Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Armutsprävention und
Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im
Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes
Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt
wird."
Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen
Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen,
Bürger:innenbefragungen und im Gespräch mit Lokalpolitiker:innen haben
Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023
darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende
öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die
Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind.
Die Armutswochen der Caritas beginnen jedes Jahr am 17. Oktober, dem
Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19.
November, dem Welttag der Armen. Zahlreiche Orts- und Diözesanverbände
der Caritas sowie von SkF und SKM organisierten bundesweit lokale
Aktionen zum diesjährigen Thema "Mittendrin - außen vor. Wem gehört die
Stadt?". Damit wiesen sie auf die Bedeutung des öffentlichen Raumes für
die Lebensqualität insbesondere für von Armut betroffene Menschen hin.
Lesen Sie den Appell von Caritas Deutschland, SkF Gesamtverein und SKM
Bundesverband unten im download-Bereich. Eindrücke der
Auftaktveranstaltung in Essen finden Sie hier auf der SkF-Website.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder
vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Ziel der Einführung einer
Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und
Jugendliche zu schaffen. Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen
der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der
Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des
Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag.
Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die
das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem
Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um
Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der
Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen
zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine
verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den
Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden
muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im
Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.
Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des
Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der
Kindergrundsicherungs- Check zur ersten
Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und
erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung.
Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils
gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran
zunächst nichts.
Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den
Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur
Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben.
Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.
Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. , Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
(SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische
Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)
Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de
Berlin/Dortmund, 06.09.2023. Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.
"Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern
über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die
Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit
ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige
Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen", so die Mitglieder
im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V.
gehört. "Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und
Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden."
"Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag
verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten
Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen", schreiben die
Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der
Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und
die Mitglieder der Bundesregierung.
Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" zwischen SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.
Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dem Bündnis gehören an:
• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
• Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.
PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045
Herausgeber: SkF Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
+49 231 557026-0
Politik darf nicht weiter Vertrauen verspielen
Dortmund, 18.08.2023. Anlässlich der weiterhin intensiven Debatte im Kabinett über die Finanzierung der Kindergrundsicherung mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an, nicht weiter Vertrauen in die Politik zu verspielen, sondern jetzt endlich tragfähige Grundlagen dafür zu legen, dass die Existenzsicherung von Kindern unabhängig vom Elterneinkommen gewährleistet ist.
"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Seit Jahren wird darüber gesprochen, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt offensichtlich der gemeinsame Wille zu handeln. Das ist ein Skandal. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die sicherstellt, dass allen Kindern ausreichend Mittel für ein gesundes Aufwachsen zur Verfügung stehen", fordert Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.
"Es ist ärgerlich, dass Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Familienförderung gegeneinander ausgespielt werden und politisch um Kosten gepokert wird. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder das Existenzminimum erhalten", macht Jachmann-Willmer deutlich.
Wie hoch dieses Existenzminimum sein muss, ist nach Ansicht des SkF wissenschaftlich zu ermitteln und darf nicht Gegenstand politischer Debatten sein. Zudem muss sich eine neugestaltete Kindergrundsicherung daran messen lassen, dass eine deutliche Vereinfachung, Vereinheitlichung und Automatisierung der Antragstellung erreicht wird.
Schon heute haben armutsbetroffene Kinder Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Diese können jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eigene Anträge an Jobcenter, Sozialämter bzw. Wohngeldämter gestellt werden.
Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände fordern gemeinsam den Gesetzgeber auf eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz auf den Weg zu bringen.