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Betreuungsverein


Betreuungsrecht
Betreuungsrecht

Über das Betreuungsrecht

Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, haben nach dem Betreuungsgesetz Anspruch auf rechtliche Vertretung durch eine betreuende Person. 

Gründe dafür können in einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung liegen. 

Die betreuende Person wird vom Amtsgericht bestellt.

Ziel ist es, die Betreuung so zu gestalten, dass der betroffene Mensch ein möglichst eigenständiges Leben führen kann.

Betreuende orientierten sich mit ihrer Tätigkeit an den Wünschen der Betroffenen.

Unsere Tätigkeiten und Angebote

  • Schulungen von ehrenamtlich Betreuenden und Bevollmächtigten nach dem hessischen Curriculum
  • Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung nach dem hessischen Curriculum
  • Gesprächskreis für ehrenamtlich Betreuende
  • Sprechstunden und Einzelberatungen für ehrenamtlich Betreuende, Vorsorgeinteressierte und Vorsorgebevollmächtigte
  • Führen von Betreuungen
  • Erstellen und Ausgabe des Infobriefes Betreuung in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde und den Kasseler Betreuungsvereinen