Dortmund, 07.03.2024. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) dringend die Förderung und den Erhalt offener Treffpunkte und Begegnungsräume für Jugendliche, Familien und Frauen an.
Wenn in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Projekten und offenen
Treffpunkten Vielfalt und unterschiedliche Meinungen erlebt werden
können, ist politische Meinungsbildung möglich - eine zentrale
Voraussetzung für eine starke Demokratie.
"Der SkF bietet
bundesweit an vielen Orten Frauen, Kindern, Jugendlichen und ihren
Eltern unabhängig von der Herkunft und der Lebenssituation Räume, in
denen Begegnung, Bildung und Beratung erlebt und erfahrbar werden",
macht Yvonne Fritz, SkF-Vorständin, deutlich. "Diese Möglichkeiten der
Begegnung tragen dazu bei, Vereinzelung und Isolation zu verhindern,
stärken Frauen und setzen sichtbare Zeichen gegen Ausgrenzung und
Rassismus." Solche Begegnungsräume zu erhalten und nachhaltig zu
fördern, ist daher dringend geboten.
Wenn Frauen Orte haben, an denen sie sich über ihre alltäglichen Sorgen
austauschen und Machtverhältnisse und Hindernisse in ihrem Leben
benennen können, wird das Private politisch. So wird der Weg zu Partizipation und politischer Teilhabe geebnet.
Berlin, 15.12.2023. Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.
Berlin, 15.12.2023. Sorgearbeit fair zu teilen steht in
Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das
Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an
geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten
Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor
Trennung oder Scheidung berücksichtigen. "Die von Bundesjustizminister
Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im
Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die
Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie
das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen", so die Bewertung der
Bündnismitglieder.
Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach
wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung
eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells
mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere
familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit
erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten
der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor
allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche
Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher
angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die
Bündnismitglieder.
Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene
Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor
Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw.
zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare
Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. "Die Förderung der
partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor
Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren
kann."
Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den
Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des
Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: "Alles andere hätte
erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre
Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu
verschärfen."
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen
zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X : @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen.
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF
Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen,
die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr
zurechtkommen. Besonders betroffen sind Familien mit geringen
Erwerbseinkommen und im SGB II -Bezug,
ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und
Geflüchtete. "Diese Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, durch die
sozialen Netze zu fallen und nicht mehr Teil unserer Gesellschaft zu
sein. Das gefährdet den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem
Land", warnt Renate Jachmann-Willmer, SkF Vorstand.
Die Alltagssorgen vieler Menschen kennt Gabriele Andresen aus der
Allgemeinen Sozialberatung und Wohnungsnotfallhilfe des SkF Ibbenbüren:
"Die Zahl der Kund:innen unserer Tafel wächst. Alle leiden unter den
gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Schlimm ist es für Eltern,
jetzt zu Weihnachten kaum die Wünsche ihrer Kinder erfüllen zu können."
Viele fühlten sich von den Jobcentern allein gelassen, "wenn es darum
geht, ihnen zustehende Leistungen z.B. für Kinder mit besonderem Bedarf geltend zu machen", so Andresen.
Bei allen notwendigen Spardebatten dürfe nicht vergessen werden, dass es
für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend ist, allen Kindern
und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und soziale
Teilhabe zu ermöglichen. "Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch
notfallmäßig gehandelt werden kann und bei präventiven Maßnahmen wie
beispielsweise ambulanten Erziehungshilfen, der offenen Kinder- und
Jugendarbeit, Familienbildung und Familienberatung gespart wird, dann
verlieren wir noch mehr Kinder und Jugendliche", ergänzt Heike Sienel,
Geschäftsführerin des SkF Frankfurt.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas
fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr
Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich
Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen
können und Angebote für sie bereitstehen, die nichts kosten.
Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF und SKM
unter dem Motto Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt?
bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im
öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.
"Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird,
werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen.
Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem
Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob
Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen
für alle zugänglich sind", erläutert SkF- Vorstand Renate
Jachmann-Willmer die von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und
SKM Bundesverband erhobene Forderung.
Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote
sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
"Bürger:innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und
Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden", fordert
SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit. "Sogenannte defensive
Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll;
unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger
Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht
passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im
öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen", erläutert
Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Armutsprävention und
Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im
Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes
Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt
wird."
Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen
Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen,
Bürger:innenbefragungen und im Gespräch mit Lokalpolitiker:innen haben
Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023
darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende
öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die
Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind.
Die Armutswochen der Caritas beginnen jedes Jahr am 17. Oktober, dem
Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19.
November, dem Welttag der Armen. Zahlreiche Orts- und Diözesanverbände
der Caritas sowie von SkF und SKM organisierten bundesweit lokale
Aktionen zum diesjährigen Thema "Mittendrin - außen vor. Wem gehört die
Stadt?". Damit wiesen sie auf die Bedeutung des öffentlichen Raumes für
die Lebensqualität insbesondere für von Armut betroffene Menschen hin.
Lesen Sie den Appell von Caritas Deutschland, SkF Gesamtverein und SKM
Bundesverband unten im download-Bereich. Eindrücke der
Auftaktveranstaltung in Essen finden Sie hier auf der SkF-Website.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder
vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Ziel der Einführung einer
Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und
Jugendliche zu schaffen. Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen
der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der
Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des
Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag.
Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die
das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem
Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um
Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der
Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen
zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine
verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den
Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden
muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im
Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.
Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des
Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der
Kindergrundsicherungs- Check zur ersten
Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und
erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung.
Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils
gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran
zunächst nichts.
Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den
Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur
Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben.
Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.
Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. , Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
(SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische
Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)
Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de
Berlin/Dortmund, 06.09.2023. Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.
"Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern
über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die
Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit
ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige
Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen", so die Mitglieder
im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V.
gehört. "Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und
Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden."
"Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag
verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten
Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen", schreiben die
Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der
Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und
die Mitglieder der Bundesregierung.
Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" zwischen SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.
Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dem Bündnis gehören an:
• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
• Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.
PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045
Herausgeber: SkF Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
+49 231 557026-0
Politik darf nicht weiter Vertrauen verspielen
Dortmund, 18.08.2023. Anlässlich der weiterhin intensiven Debatte im Kabinett über die Finanzierung der Kindergrundsicherung mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an, nicht weiter Vertrauen in die Politik zu verspielen, sondern jetzt endlich tragfähige Grundlagen dafür zu legen, dass die Existenzsicherung von Kindern unabhängig vom Elterneinkommen gewährleistet ist.
"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Seit Jahren wird darüber gesprochen, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt offensichtlich der gemeinsame Wille zu handeln. Das ist ein Skandal. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die sicherstellt, dass allen Kindern ausreichend Mittel für ein gesundes Aufwachsen zur Verfügung stehen", fordert Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.
"Es ist ärgerlich, dass Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Familienförderung gegeneinander ausgespielt werden und politisch um Kosten gepokert wird. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder das Existenzminimum erhalten", macht Jachmann-Willmer deutlich.
Wie hoch dieses Existenzminimum sein muss, ist nach Ansicht des SkF wissenschaftlich zu ermitteln und darf nicht Gegenstand politischer Debatten sein. Zudem muss sich eine neugestaltete Kindergrundsicherung daran messen lassen, dass eine deutliche Vereinfachung, Vereinheitlichung und Automatisierung der Antragstellung erreicht wird.
Schon heute haben armutsbetroffene Kinder Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Diese können jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eigene Anträge an Jobcenter, Sozialämter bzw. Wohngeldämter gestellt werden.
Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände fordern gemeinsam den Gesetzgeber auf eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz auf den Weg zu bringen.