Willkommen auf den Seiten des SkF
Agnes Neuhaus
Die Gründerin Agnes Neuhaus wurde 1854 geboren und wuchs in einem gutbürgerlichen Haus auf. Ihr Vater war Sanitätsrat, ihre Mutter Privatlehrerin in (für) Französisch.
Agnes Neuhaus begann, nachdem sie unter anderem ein französisches Mädchenpensionat besucht hatte 1877 eine Ausbildung an der Musikhochschule in Berlin, dort lernte sie den Gerichtsassessor Adolf Neuhaus aus Münster kennen, den sie 1878 heiratete. Nach der Geburt der ersten beiden Kinder wurde die Familie 1890 nach Dortmund versetzt, wo Adolf Neuhaus Amtsrichter und damit auch Vormundschaftsrichter wurde.
1899 begann Agnes Neuhaus mit der Fürsorgearbeit. Der damalige Stadtrat hatte das Anliegen Frauen ehrenamtlich an die sich langsam entwickelnde soziale Arbeit zu binden.
Das erste Arbeitsfeld für Agnes Neuhaus war die Station der Geschlechtserkrankungen. Die erlebte Not und das Elend trugen u.a. 1899 zur Gründung des "Vereins vom guten Hirten" bei.
1903 wurde der Vereinsname in "Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder" geändert, Anlass war eine bessere Differenzierung zu den gleichnamigen Klöstern herzustellen und den Zusammenhang auf das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz zu verstärken.
Die enge Bindung zum Stadtrat und Vormundschaftsgericht trug dazu bei, dass eine stabile gesetzliche Grundlage gegeben war.
Agnes Neuhaus erkannte schon damals, dass ungünstige Lebensumstände die Ursache der Bedürftigkeit der Frauen und Mädchen sind.
1909 übernahm der Verein die Vormundschaft für die ihm übertragenen Kinder.
1919 bis 1930 gehörte Agnes Neuhaus zu den ersten fünf weiblichen Abgeordneten in der Zentrumsfraktion in der Weimarer Nationalversammlung. sie hatte dadurch auch Einfluss auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG). Eine enge Bindung zu der AWO-Gründerin Marie Juchacz trug dazu bei, dass die freie Wohlfahrtspflege und die öffentliche Wohlfahrt gleichberechtigt nebeneinander existieren .
Sozialpolitisch war Agnes Neuhaus in verschiedenen Gremien tätig.
1933, durch die Gleichschaltung der Jugendämter, wurden viele Aufgaben an die nationalsozialistische Volkswohlfahrt weitergeleitet. Vereine und Verbände wurden nicht mehr berücksichtigt (verdrängt), insbesondere konfessionelle Vereine sollten sich zukünftig nur um "erbkranke" und "asoziale" Jugendliche kümmern.
Insbesondere in kath. Gegenden wurden die Aufgabenfelder geringer, 1939 wurde die Adoptionsvermittlung verboten. Mit Durchsuchungen wurde kontrolliert, inwieweit die neuen Vorschriften eingehalten wurden.
Durch diese starken Einschränkungen nahm die Anzahl der Mündel und Vormünder zwar stark ab, die Arbeit musste aber nicht komplett eingestellt werden.
1944 starb Agnes Neuhaus 90jährig in Soest, ihr Grab befindet sich auf dem Dortmunder Ostfriedhof.
Angelika Strube