Stiftung SkF Kassel

 

Sexualpädagogik

 

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SkF e.V. Kassel

Die Freiheit 2

34117 Kassel

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Betreuungsverein

Vormundschaften und Pflegschaften

Von 1978 bis 1991 führte der SkF e.V. Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegschaften.

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ist am 1.1.1992 in Kraft getreten.

Das Betreuungsordnungsgesetz (BtOG), das zum 01.01.2023 in Kraft trat,stärkt die Selbstbestimmung von zu unterstützenden Personen und soll die Qualität der Betreuungsarbeit verbessern.


Gesetzliche Betreuungen

Vorrausetzungen für die Betreuung einer volljährigen Person ist eine psychische Erkrankung,eine körperliche, geistige oder/und seelische Behinderung. Eine Erforderlichkeit besteht dann, wenn eine Person zum oben genannten Kreis zählt und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erst dann wird ihr ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer zur Seite gestellt.


Amtsrichterlich wird geprüft für welche Bereiche eine Betreuung erforderlich ist und nur für diese Aufgabenkreise gilt die Bestellung.
Der Betreuer hat so zu Handeln, dass es den Wünschen des zu Betreuenden entspricht. Er hat die Wünsche des zu Betreuenden zu berücksichtigen, sofern diese dem Wohl des zu Betreuenden nicht zuwiderlaufen. Durch regelmäßige Kontakte kann sich der Betreuer ein Bild davon machen, was der zu Betreuende für Vorstellungen von seiner Lebensgestaltung hat.
Die Vorstellungen des Betreuers sind dabei unerheblich.


Aufgabenkreise
Aufgabenkreise können u.a. sein:
Vermögenssorge
Sorge für die Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen
Wohnungsangelegenheiten
Organisation ambulanter Hilfen


Ende der Betreuung
Die Notwendigkeit der Betreuung wird in regelmäßigen Zeitabständen geprüft. Hierzu findet eine Anhörung bei Gericht statt, der zu Betreuende wird befragt, der Betreuer hat i. d. R. in schriftlicher Form seine Stellungnahme abgegeben und ein ärztliches Attest eingereicht. Der Richter entscheidet dann, ob die Betreuung weitergeführt wird oder nicht mehr erforderlich ist. Bei älteren zu Betreuenden endet die Betreuung nicht selten mit dem Tod.


Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Durch Erkrankungen, wie z. B. fortgeschrittener Demenz, ist der Wunsch des Betreuten nicht mehr zu erfahren. Es ist daher ratsam in gesunden Zeiten festzulegen wer für einen die Angelegenheiten regeln soll, dies kann über eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geschehen. Der zukünftige Betreuer bzw. Vollmachtnehmer kennt die Wünsche des zu künftigen Betreuenden bzw. Vollmachtgebers.
Die Vollmacht ist ein Vertrag zwischen zwei Personen, bei der der Staat weitestgehend unbeteiligt ist, die Betreuungsverfügung läuft wie beschrieben über das Vormundschaftsgericht.


Unsere Tätigkeiten und Angebote im Betreuungsverein:

  • Schulungen von ehrenamtlich Betreuenden und Bevollmächtigten nach dem hessischen Curriculum
  • Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht,Betreuungs- und Patientenverfügung nach dem hessischen Curriculum
  • Gesprächskreis für ehrenamtlich Betreuende
  • Sprechstunden und Einzelberatungen für ehrenamtlich Betreuende und Vorsorgeinteressierte
  • Führen von Betreuungen
  • Erstellen und Ausgabe des Infobriefes Betreuung in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde und den Kasseler Betreuungsvereinen

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