Stiftung SkF Kassel

 

Sexualpädagogik

 

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Bischof em. Algermissen übergibt Spende an Hilfsfonds „Mütter in Not"

Hilfe, die ankommt ...

Hilfe immer wieder möglich machen: An seinem 80. Geburtstag im Februar hatte Fuldas Bischof em. Heinz Josef Algermissen von persönlichen Geschenken Abstand genommen und stattdessen um Spenden für den Bischöflichen Hilfsfonds „Mütter in Not" gebeten. Jetzt konnte er dem Hilfsfonds einen Scheck übergeben.
Mit großer Freude konnte Fuldas Bischof em. Heinz Josef Algermissen dem Bischöflichen Hilfsfonds „Mütter in Not" insgesamt 7366,38 Euro aushändigen. Der hohe Betrag hatte sich summiert, weil viele Spender dem Aufruf und der Bitte Algermissens nachgekommen waren, auf persönliche Geschenke zu seinem 80. Geburtstag verzichtet und stattdessen eine großzügige Spende eingereicht hatten.

 

Hilfe für Familien und Alleinerziehende

„Mir ist es sehr wichtig, dass die wertvolle Arbeit des Bischöflichen Hilfsfonds weitergeht und die Unterstützung für Familien und Alleinerziehende schnell und unbürokratisch diejenigen erreicht, die dringend darauf angewiesen sind", sagte der Bischof em. bei der Übergabe des Schecks. „Wir dürfen nicht aufhören oder gar müde werden, Hilfe zu ermöglichen", so Algermissen.

Gleichzeitig bedankte er sich bei allen Spendern, die mit ihrer guten Gabe das caritative Wirken des Hilfsfonds „Mütter in Not" aktiv unterstützt haben.

Den Scheck nahmen Ursula Schmitt und Gitta Dröge entgegen. Beide Frauen sind SkF-Vorstandsmitglieder im Sozialdienst katholischer Frauen Fulda e.V. und konnten von schnellen und sofort umgesetzten Hilfsmaßnahmen berichten, die mit Spendengeldern im gesamten Bistum finanziert wurden.

Stichwort: Bischöflicher Hilfsfonds

Der Bischöfliche Hilfsfonds „Mütter in Not" der Diözese Fulda unterstützt Schwangere, Alleinerziehende, Paare und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren in besonderen Not-, Konflikt- oder auch Armutssituationen - auch dort, wo Hilfe aus anderer Hand nicht greift oder einfach zu schwerfällig ist. Mittel aus dem Hilfsfonds "Mütter in Not" werden über die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) beantragt, wobei Beratung und Förderung unabhängig von Konfession/Religion, Nationalität oder Familienstand erfolgen.

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Gemeinsame Pressemitteilung SkF und Caritas zur Aufhebung des § 219a StGB

Für Schutz und Hilfe im Schwangerschaftskonflikt
Dortmund, 24.06.2022


Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband
Sozialdienst katholischer Frauen äußern sich anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zur Aufhebung des § 219a StGB.
Frauen in der Schwangerschaft, gerade wenn diese ungeplant oder Anlass für Sorgen und Ängste ist, müssen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Information haben. Dafür tritt die Caritas mit Nachdruck ein.
Selbstverständlich brauchen Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit.
Wir erwarten aber ausgewogene Regelungen, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigen. Das gewährleistet die heutige Reform nicht.
Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben muss durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.

Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231 557026-27 bzw. -37, Fax 0231 557026-60,
E-Mail: presse@skf-zentrale.de

 
 
 

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